Das revidierte deutsche Bundessteuergesetz (JStG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es sieht eine Mehrwertsteuerbefreiung für Systeme vor, die in der Nähe von Wohnhäusern oder an/in öffentlich genutzten Gebäuden in Deutschland installiert sind. Diese sind in § 12 Abs. 3 des deutschen Bundessteuergesetzes (UStG) 2023 genau definiert.
Die Steuer reduziert sich auf 0 Prozent für die folgenden Transaktionen:
„(...) die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speichereinheiten zur Speicherung des von den Solarmodulen erzeugten Stroms, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privathäusern, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert ist, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Die Anforderungen von Satz 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage gemäß Marktdatenregister 30 Kilowatt (Spitzenleistung) nicht überschreitet oder überschreiten wird.“
Hier finden Sie Rechtstexte und FAQs zum Thema „Mehrwertsteuermaßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“.